Früh
Zwei bis drei Monate vorher: Fristen und Termine
Die erste Frist steht im Mietvertrag, und sie ist der einzige Punkt der Liste, den niemand nachholen kann. Bei den meisten Wohnraummietverträgen beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate zum Monatsende, die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben zugehen. Wer sie eine Woche zu spät einwirft, zahlt einen Monat zusätzlich.
Erst danach kommt der Umzugstermin, und der hängt an zwei Kalendern: an Ihrem und an dem der Umzugsfirma. Monatsenden und die Tage um den Ersten sind überall am stärksten belegt. Wer mitten im Monat und unter der Woche ziehen kann, hat mehr Auswahl und oft die entspanntere Mannschaft.
- Vertrag lesen Kündigungsfrist, Form und Zustellung prüfen.
- Kündigen schriftlich, unterschrieben, mit Nachweis über den Zugang.
- Termin suchen lieber Mitte des Monats als zum Ersten.
- Angebote holen zwei bis drei, alle nach einer Besichtigung.
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