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Beelitz Umzüge 01579 2469947
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    Checkliste für den Umzug in Beelitz

    Ein Umzug scheitert selten am Umzugstag, sondern an dem, was in den Wochen davor liegen bleibt. Diese Checkliste geht den Zeitplan von der Kündigung bis zur Wohnungsübergabe durch und sagt bei jedem Punkt, warum er dort steht und nicht später. Wer sie einmal von oben nach unten abarbeitet, hat am Umzugsmorgen nur noch zu tragen.

    Notizblock und Stift liegen auf einem gepackten Umzugskarton, daneben Klebeband und Zollstock

    Früh

    Zwei bis drei Monate vorher: Fristen und Termine

    Die erste Frist steht im Mietvertrag, und sie ist der einzige Punkt der Liste, den niemand nachholen kann. Bei den meisten Wohnraummietverträgen beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate zum Monatsende, die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben zugehen. Wer sie eine Woche zu spät einwirft, zahlt einen Monat zusätzlich.

    Erst danach kommt der Umzugstermin, und der hängt an zwei Kalendern: an Ihrem und an dem der Umzugsfirma. Monatsenden und die Tage um den Ersten sind überall am stärksten belegt. Wer mitten im Monat und unter der Woche ziehen kann, hat mehr Auswahl und oft die entspanntere Mannschaft.

    1. Vertrag lesen Kündigungsfrist, Form und Zustellung prüfen.
    2. Kündigen schriftlich, unterschrieben, mit Nachweis über den Zugang.
    3. Termin suchen lieber Mitte des Monats als zum Ersten.
    4. Angebote holen zwei bis drei, alle nach einer Besichtigung.

    Angebote

    Sechs Wochen vorher: Angebote vergleichbar machen

    Zwei Angebote sind nur dann vergleichbar, wenn beide auf derselben Grundlage stehen. Ein Betrag, der am Telefon genannt wurde, und ein Betrag nach einer Besichtigung sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn dieselbe Zahl darunter steht. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot dieselben vier Punkte ab.

    • Grundlage Telefonschätzung oder Besichtigung mit Aufmaß.
    • Enthalten Montage, Decken, Gurte, Wegeschutz oder alles einzeln.
    • Nicht enthalten Halteplatz, Möbellift, Küche, Entsorgung.
    • Preisart Festpreis oder Stundensatz, und was bei Verzug gilt.

    Vorbereiten

    Zwei bis vier Wochen vorher: packen und ummelden

    Jetzt beginnt die Arbeit, die die meiste Zeit frisst. Fangen Sie mit dem an, was Sie bis zum Umzug nicht brauchen: Keller, Dachboden, Bücher, Saisonkleidung. Küche und Bad kommen zuletzt, weil sie bis zum letzten Tag genutzt werden.

    Parallel laufen die Verträge. Strom, Gas, Internet, Versicherungen und Abonnements wollen die neue Anschrift wissen, und beim Internet ist die Vorlaufzeit oft länger, als alle erwarten. Auch der Halteplatz gehört in diese Phase: Ein Antrag, der drei Tage vorher gestellt wird, ist meistens zu spät.

    • Material holen Kartons, Papier, Folie, Klebeband, Stift.
    • Von hinten packen Keller und Dachboden zuerst, Küche zuletzt.
    • Verträge melden Strom, Gas, Internet, Versicherung, Bank, Arbeitgeber.
    • Halteplatz so früh wie möglich beauftragen, nicht in der Schlusswoche.
    • Urlaub nehmen einen Tag davor und einen danach, nicht nur den Umzugstag.

    Letzte Woche

    Die Tage vor dem Umzug

    In der letzten Woche geht es nur noch um Reihenfolge. Kühlschrank und Gefriertruhe müssen rechtzeitig abgetaut werden, sonst steht am Umzugsmorgen eine Pfütze im Flur. Die Waschmaschine wird abgepumpt, und wenn Sie die Transportsicherungen noch haben, kommen sie wieder hinein.

    Packen Sie eine Kiste für den ersten Abend und stellen Sie sie beiseite, gut sichtbar beschriftet: Kaffee, Tasse, Toilettenpapier, Handtuch, Zahnbürste, Ladegerät, Werkzeug, Bettwäsche. Diese eine Kiste entscheidet darüber, wie der erste Abend in der neuen Wohnung wird.

    1. Abtauen Kühlschrank und Truhe zwei Tage vorher leeren und abschalten.
    2. Maschine sichern abpumpen, Schlauch ab, Trommel feststellen.
    3. Erste-Nacht-Kiste packen, beschriften, getrennt stellen.
    4. Zählerstände am Auszugstag ablesen und mit Foto festhalten.
    5. Wohnung übergeben Protokoll gemeinsam ausfüllen und unterschreiben.

    Danach

    Nach dem Umzug: Anmeldung und Restarbeiten

    Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist Pflicht und muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Dafür brauchen Sie den Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihnen der Vermieter ausstellt. Ohne diese Bestätigung nimmt die Behörde die Anmeldung nicht an.

    Danach folgt der Rest in Ruhe: Nachsendeauftrag bei der Post, Ummeldung des Fahrzeugs, neue Anschrift bei Ärzten, Schule und Vereinen. Und schließlich die alte Wohnung: Wenn dort noch Möbel oder Kellerreste stehen, holen wir sie auf Wunsch im Anschluss ab.

    Fragen

    Fragen zur Umzugsplanung

    Wie früh sollte ich eine Umzugsfirma anfragen?

    Für einen bestimmten Wunschtermin sechs bis acht Wochen vorher, für einen flexiblen Termin reichen oft zwei. Zum Monatsende wird es in jedem Fall enger als in der Monatsmitte.

    Was gehört in die Erste-Nacht-Kiste?

    Alles, wonach Sie am ersten Abend suchen würden: Kaffee und Tasse, Toilettenpapier, Handtuch, Zahnbürste, Ladegeräte, ein Werkzeug, Bettwäsche und Medikamente.

    Stellen Sie die Kiste bewusst nicht zu den anderen. Sie soll als Erstes in den Wagen zurück und als Erstes wieder heraus, nicht unter vierzig gleich aussehenden Kartons liegen.

    Wann muss ich mich an der neuen Anschrift anmelden?

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, so steht es im Bundesmeldegesetz. Mitbringen müssen Sie den Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.

    Muss ich beim Auszug renovieren?

    Das hängt allein von Ihrem Mietvertrag ab, und viele der alten Klauseln dazu sind unwirksam. Lesen Sie den Vertrag genau und lassen Sie im Zweifel jemanden darüberschauen, bevor Sie streichen.

    Anfrage

    Umzug planen lassen

    Wenn Sie an der Liste hängen bleiben, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirklich dringend ist.